Alle Tafeln haben sich neben Ihrer Satzung auf die Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet:
Die Tafeln sammeln Lebensmittel, noch verwertbar, überzählig, überproduziert und geben diese unentgeltlich - oder mit symbolischem Betrag - an die Bedürftigen ab.
Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und kann durch Mitarbeiter, die durch Förderungsmaßnahmen finanziert und qualifiziert werden (z.B. Ein-Euro-Jobs o.ä.) ergänzt werden.
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender ermöglicht, die mit Lebensmitteln, Geld und Sachspenden die Tafeln hilfreich unterstützen.
Die Tafeln sind nicht an Parteien oder Glaubensrichtungen gebunden und helfen allen Menschen, die Hilfe benötigen. An diese Hilfe sind keine Bedingungen geknüpft.
Die Bezeichnung des Vereines oder des Projekts ist der vorangestellte Ortsname in Verbindung mit dem Begriff Tafel und gegebenenfalls e.V., z.B. Berliner Tafel e.V. Tafeln in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation benutzen.
Die Arbeit der Tafel für Bedürftige und mit Lieferanten steht immer in lokalem Bezug. Die Tafeln respektieren untereinander die Wirkungskreise, ohne miteinander zu konkurrieren.
In regionalen Arbeitskreisen tauschen Tafeln Informationen und Erfahrungen aus und helfen miteinander und bei Tafelneugründungen.
Vom Bundesverband kann jederzeit überprüft werden, ob alle Tafelgrundsätze eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Genehmigung, den Namen “Tafel” zu führen, erlöschen.
(Stand: 11.01.2021)