Home

Tafel Nürnberger Land e.v.

Berechtigung

Angeglichen an die EU-Vorgaben für Bedürftige werden im Zuge der Neuüberprüfung der Unterstützungsberechtigung angesetzt:

 

Einkommensgrenzen:

Alleinstehende/Haushaltsvorstand            1.000,00 Euro
Ehepartner                                               +   450,00 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre      +   400,00 Euro

 

Wird bei Jugendlichen über 18 Jahren eine Schulbescheinigung vorgelegt, werden sie weiterhin als Familienmitglied am Ausweis der Eltern geführt. Haben sie jedoch schon ein eigenes Einkommen, müssen sie separat aufgenommen werden und bekommen dann einen eigenen Ausweis.

Lebensgemeinschaften werden wie verheiratete Paare behandelt.

Zum Einkommen zählen alle Einkünfte (Lohn, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen, Wohngeld, Kindergeld, Krankengeld, Renten- und Pensionsansprüche, Miet- und Pachteinkünfte, ...…).

 

Angerechnet wird immer das Netto-Einkommen unter Berücksichtigung der festgelegten Einkommensgrenzen.

Bedürftigkeitsnachweis

Stand: 31.12.2019

Wir suchen dringend Fahrer, Beifahrer und Helfer im Lager und bei den Ausgaben

mehr

Helfer/-innen auf BFD-Basis gesucht

mehr

Tafel Nürnberger Land auf dem Weg zur Normalität

mehr

Unternehmer kocht für die Tafel

mehr

Dieses Dankeschön hat uns berührt

mehr